In der Regel bin ich meistens am Wochenende auf Autobahnen unterwegs und fahre längere Strecken. Letztens wars es aber auch mal unter der Woche soweit und dabei ist mir die enorme Dichte an LKWs aufgefallen. Warum begegnen mir die so verstärkt unter der Woche und nicht am Wochenende?
Was ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
In Deutschland gibt es seit dem 1. Mai 1956 das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (StVO §30). Es betrifft alle Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und alle LKW, die einen Anhänger mitführen.
Das Verbot umfasst alle Sonntage und gesetzlichen Feiertage. Ist der Feiertag kein bundesweiter Feiertag, dann gilt das Fahrverbot nur in den jeweiligen Bundesländern.
An diesen Tagen dürfen die LKW von 0 bis 22 Uhr nicht bewegt werden, sind also beispielsweise auf den Autobahnen sonntags nicht anzutreffen.
Ferienreiseverordnung
Zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot kommt im Juli und August auch noch die sogenannte Ferienreiseverordnung. Diese erweitert das sonntägliche Fahrverbot in den Sommermonaten auch auf Samstag, 7-20 Uhr. Dieses Samstagsfahrverbot gilt allerdings nur auf ausgewählten Autobahnen (Übersicht §1 Ferienreiseverordnung).
Gründe für die Fahrverbote
Beide Fahrverbote verfolgen folgende Ziele:
- Einhaltung der Sonntagsruhe durch Lärmschutz (in den 50ern noch ein größeres Thema als heute)
- Umweltschutz: weniger Verkehr verursacht weniger CO2
- Geringere Verkehrsbelastung: Ausflügler und Urlauber kommen besser durch
Pro und Contra
Wie jedes Verbot finden sich auch beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot Kritiker und Befürworter.
Negative Stimmen kommen vor allem aus dem Lager der Fernfahrer:
Sie seien wegen des sonntäglichen Fahrverbots gezwungen, auf einer Raststätte zu pausieren und könnten so ihre Freizeit nicht mit der Familie oder anderen Aktivitäten verbringen. Außerdem käme es vermehrt zur Nacharbeit, wenn ab 22 Uhr das Verbot wieder aufgehoben sei.
Gibt es Ausnahmen?
Natürlich gibt es beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch Ausnahmen – ohne einen LKW ist der Sonntagsausflug ja leider in der Regel nicht zu schaffen…
Die Ausnahmeregelungen betreffen in erster Linie den Transport von verderblicher Ware, also frische Erzeugnisse aus den Bereichen Milch, Fleisch, Fisch und Obst und Gemüse. Leider gehören in dem Kontext dann auch in Zusammenhang stehende Leerfahrten dazu.
Was haltet ihr von den Fahrverboten? Sind sie heutzutage noch zeitgemäß oder längst überholt und eine neue Regelung müsste her? Könnt ihr die Kritik der Fernfahrer verstehen?
Bildquelle:
LKW auf Autobahn: Andreas Weber/iStock/Thinkstock
Grafik Ferienreiseverkehr: Wikimedia – Makemake
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